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FÜR Einzelunternehmer, GbRs und OHGs:
Senke deine Steuerlast um bis zu 40% durch den Wechsel der Rechtsform.
Wandle gemeinsam mit uns dein Einzelunternehmen, deine GbR, OHG oder KG in eine neue Rechtsform um und profitiere von den unzähligen steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Vorteilen.
Deine Rechtsform kostet dich jedes Jahr bares Geld:
Als Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG versteuerst Du jeden erwirtschafteten Euro sofort mit Deinem persönlichen Steuersatz inkl. Solidaritätszuschlag. Im Ergebnis mit bis zu 48 %. Und zwar auch auf das Geld, das Du gar nicht entnimmst, sondern für die nächste Maschine, den nächsten Mitarbeiter oder die nächste Investition im Betrieb lässt.
Spitzensteuersatz von bis zu 48 %
Als Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG versteuerst du deine Gewinne mit Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz liegt hier aktuell bei 45 % + 5,5 % Soli.
Privates Vermögen wird nicht geschützt
Dein gesamtes Vermögen ist den Risiken deines Geschäfts ausgesetzt. Für Schäden und Insolvenzen haftest Du mit Haus und Hof.
Kein steuerfreier Verkauf möglich
Der Verkauf deines Einzelunternehmens oder deiner GbR, OHG oder KG ist immer steuerpflichtig. Bei deiner GmbH hingegen ist ein steuerfreier Verkauf über eine Holding möglich.
Es liegt nicht an dir:
Du führst einen Betrieb, der funktioniert. Die Umsätze steigen, die Auftragslage ist gut, und dennoch bleibt am Jahresende das Gefühl, dass ein zu großer Teil dessen, was du erarbeitest, nicht bei dir ankommt.
Irgendwann fällt das Wort GmbH. Vielleicht von einem Bekannten, vielleicht in einem Video, vielleicht von deiner Bank.
Und dann beginnt das, was fast jeder in deiner Situation kennt:
Dein Steuerberater sagt, das lohne sich nicht. Im Internet findest du fünf Meinungen zu diesem Thema.
Und irgendwo im Hinterkopf sitzt der Satz, dass eine solche Umwandlung „richtig teuer werden kann", wenn man sie falsch macht.

Also verschiebst du die Entscheidung. Ein weiteres Jahr.
Das ist nachvollziehbar. Die Einbringung nach § 20 UmwStG ist kein Standardvorgang, den jede Kanzlei nebenbei durchführt.
Sie berührt Umwandlungssteuerrecht, Handelsrecht, Grunderwerbsteuer und Sozialversicherung gleichzeitig. Wer sie selten umsetzt, ist zu Recht vorsichtig.
Lösung: Die Rechtsform GmbH
1. Deutschlandweit niedrigster Steuersatz auf Unternehmensgewinne
0%
Einzelunternehmen
0%
GmbH
Während das Einzelunternehmen, die GbR, die OHG und auch die KG mit der progressiven Einkommensteuer von bis zu 48 % besteuert werden, unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer (ca. 15 %) und der Gewerbesteuer (ca. 15 %). Daraus ergibt sich für dich als Unternehmer ein enormer Hebel, denn Gewinne, die du nicht entnimmst, sondern im Unternehmen reinvestierst, werden mit dem niedrigsten Steuersatz auf Unternehmensgewinne versteuert, den es in Deutschland gibt.
Beispiel: Von 100.000 € Gewinn bleiben in der GmbH rund 70.000 € im Unternehmen.
Im Einzelunternehmen wären es je nach persönlichem Steuersatz nur etwa 52.000 €.
Dir stehen also fast 20 % mehr Kapital zur Verfügung, um zu investieren, Rücklagen aufzubauen oder Fremdkapital zu tilgen. Dieser Effekt potenziert sich über die Jahre, weil du den Steuervorteil nicht nur einmal, sondern auf jeden thesaurierten Euro und dessen Rendite erzielst.
2. Schutz deines Vermögens
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten ausschließlich mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen, nicht mit deinem privaten.
Als Einzelunternehmer, GbR- oder OHG-Gesellschafter haftest du dagegen unbeschränkt und persönlich mit deinem Ersparten, deiner Immobilie, deinem Depot, im Zweifel mit allem, was du dir über Jahre aufgebaut hast. Ein einziger Gewährleistungsfall, ein Forderungsausfall eines großen Kunden oder ein Rechtsstreit können genügen, um nicht nur das Unternehmen, sondern auch deine private Existenz zu gefährden. In der GmbH ist diese Verbindung durchtrennt. Unternehmerisches Risiko bleibt dort, wo es hingehört: im Betrieb. Dein Privatvermögen steht außerhalb der Gefahrenzone. Genau deshalb entfaltet die GmbH ihre volle Wirkung erst in Kombination mit dem Thesaurierungsvorteil: Du baust Vermögen günstiger auf und schirmst es zugleich ab.
Privatvermögen
Immobilie
Depot
Tagesgeldkonto
Auto
GmbH
Betriebsvermögen
Gewährleistungsrisiken
Insolvenzrisiken
Haftungsrisiken
Forderungsrisiken
3. Maximale Gestaltungsmöglichkeiten
Gerade wer plant, sein Unternehmen irgendwann zu verkaufen oder an die nächste Generation zu übergeben, sollte die Rechtsform nicht isoliert betrachten, sondern als Fundament für alles, was danach kommt.
Denn die GmbH eröffnet dir Gestaltungsspielräume, die dem Einzelunternehmen strukturell verschlossen bleiben. Der wichtigste davon ist die Holding: Hältst nicht du persönlich die Anteile an deiner operativen GmbH, sondern eine zweite GmbH, verkaufst du im Ernstfall nicht als Privatperson, sondern über die Holding.
Der Veräußerungsgewinn ist dann nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 % statt bei etwa 27 % im Teileinkünfteverfahren. Bei einem Kaufpreis von 2 Mio. € sind das rund 500.000 €, die in deiner Struktur bleiben statt an das Finanzamt zu gehen.
Deine Steuerersparnis in Zahlen
Im nachfolgenden Beispiel berechnen wir die unterschiedlichen Steuerbelastungen im Einzelunternehmen und in der GmbH bei einem Gewinn vor Steuern von 200.000 EUR und einem Geschäftsführergehalt von 90.000 EUR.

GmbH

Gewinn vor Steuern & GF-Gehalt200.000 €
Geschäftsführergehalt-90.000 €

Zu versteuerndes Einkommen110.000 €
Gewerbesteuer15.400 €
Körperschaftsteuer16.500 €
Solidaritätszuschlag907 €

Steuerbelastung GmbH32.807 €
Einkommensteuer & SolZ auf Geschäfsführergehalt24.016 €
Summe der Steuern56.823 €

GmbH

Gewinn vor Steuern & GF-Gehalt200.000 €
Geschäftsführergehalt-90.000 €

Zu versteuerndes Einkommen110.000 €
Gewerbesteuer15.400 €
Körperschaftsteuer16.500 €
Solidaritätszuschlag907 €

Steuerbelastung GmbH32.807 €
Einkommensteuer & SolZ auf Geschäfsführergehalt24.016 €
Summe der Steuern56.823 €
Steuerersparnis = 16.038 EUR pro Jahr
So wirst du Mandant bei uns
Da wir mit unseren Kunden langfristig zusammenarbeiten möchten, entscheiden wir uns für ausgewählte Unternehmen.
In unserem telefonischen Erstgespräch klären wir, ob wir dir bei deinen aktuellen Problemen helfen können.
1
Termin sichern
Klicke im ersten Schritt auf den Button "Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren", suche dir einen passenden Termin aus und beantworte die Fragen aus dem Fragebogen.
2
Analyse
Jemand aus meinem Team ruft dich zum vereinbarten Termin an. Wir besprechen, wo du gerade mit deinem Unternehmen stehst und welche Ziele du erreichen willst. So finden wir heraus, ob wir der richtige Steuerberater für dich sind.
3
Kostenloses Beratungsgespräch
Anschließend vereinbaren wir einen Termin per Zoom. In diesem Termin nehme ich mir persönlich 60 Minuten Zeit um gemeinsam mit dir einen Plan zu entwickeln, der dir Klarheit darüber gibt, wie du deine Ziele zuverlässig erreichst.
Über Marvin Müller
Inhaber von Müller steuerberatung
  • Steuerberater
  • Unternehmer
  • Master of Laws in Taxation (LL.M.)
  • Bachelor of Science Betriebswirtschaftslehre (BWL)
  • Über 150 Unternehmen beraten
  • Spezialist für Umstrukturierung von Unternehmen
  • Über 6 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung
"Wer Steuern als lästiges Übel sieht, wird sie auch nicht in den Griff bekommen. Steuern sind Teil eines jeden Unternehmens, wie Marketing und Vertrieb. Wer das verstanden hat, kann Steuern aktiv steuern."
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FAQs

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