Sie führen einen Betrieb, der funktioniert. Die Umsätze steigen, die Auftragslage ist gut, und dennoch bleibt am Jahresende das Gefühl, dass ein zu großer Teil dessen, was Sie erarbeiten, nicht bei Ihnen ankommt.
Irgendwann fällt das Wort GmbH. Vielleicht von einem Bekannten, vielleicht in einem Video, vielleicht von Ihrer Bank.
Und dann beginnt das, was fast jeder in Ihrer Situation kennt:
Ihr Steuerberater sagt, das lohne sich nicht.
Im Internet finden Sie fünf Meinungen zu diesem Thema.
Und irgendwo im Hinterkopf sitzt der Satz, dass eine solche Umwandlung „richtig teuer werden kann", wenn man sie falsch macht.
Also verschieben Sie die Entscheidung. Ein weiteres Jahr.
Das ist nachvollziehbar. Die Einbringung nach § 20 UmwStG ist kein Standardvorgang, den jede Kanzlei nebenbei durchführt.
Sie berührt Umwandlungssteuerrecht, Handelsrecht, Grunderwerbsteuer und Sozialversicherung gleichzeitig. Wer sie selten umsetzt, ist zu Recht vorsichtig.
Gut, dass Sie mich gefunden haben.