Zum Inhalt springen
Für Unternehmen mit einem Gewinn von +250.000 EUR
Steuern optimieren durch die Holding-Struktur.
Nutzen Sie die Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Steuerrechts und strukturieren Sie gemeinsam mit uns Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen in eine Holding-Struktur um.
Über 80 Unternehmer vertrauen uns.
Das Problem mit dem privaten Vermögensaufbau:
Sie machen es so, wie es die meisten machen. Die GmbH erwirtschaftet Gewinn, Sie schütten an sich aus, und was übrig bleibt, legen Sie privat an. In ETFs, in eine Immobilie, in ein Depot. Nur: Von jedem Euro, den Sie aus der GmbH holen, bleiben nach Abgeltungsteuer rund 74 Cent. Sie investieren also nie das, was Sie verdient haben, sondern immer nur den Rest. Und dann versteuern Sie auch noch die Rendite darauf. Das ist kein Fehler, den Sie gemacht haben. Es ist die Standardroute, und niemand hat Ihnen eine andere gezeigt. Aber es ist der teuerste Weg, Vermögen aufzubauen, den es für einen GmbH-Gesellschafter gibt.
Vermögensaufbau
aus dem Nettogehalt
Wer Aktien, ETFs oder Immoilien im Privatvermögen kauft, nutzt dafür zwangsläufig das hoch versteuerte Geld seines Einzelunternehmens, seines GF-Gehalts oder aus einer Gewinnausschüttung.
Aktiengewinne werden mit 26,375% besteuert
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien werden im Privatvermögen mit 26,375 % besteuert.
1/4 Ihres Gewinns fließt so an das Finanzamt und kann nicht reinvestiert werden.
Kein steuerfreier Verkauf des Unternehmens
Planen Sie Ihr Unternehmen irgendwann mal zu verkaufen?
Ohne Holding-Struktur sind die Gewinne zu 60% steuerflichtig und werden mit Ihrem privaten Einkommensteuersatz versteuert.
Es liegt nicht an Ihnen:
Ihre GmbH läuft. Die Aufträge kommen rein, die Gewinne stehen. Und trotzdem bleibt am Jahresende dieses eine Gefühl: Von dem, was Sie erarbeiten, kommt zu wenig bei Ihnen an. Denn sobald Sie Geld aus der GmbH herausholen, greift die Abgeltungssteuer. Und was Sie stattdessen in der GmbH liegen lassen, liegt dort im Risiko, gemeinsam mit dem operativen Geschäft. Irgendwann fällt das Wort Holding. Auf einer Messe, in einem Video, im Gespräch mit einem Geschäftspartner. Bei der Konkurrenz sehen Sie immer mehr solcher Konstrukte. Und dann beginnt das, was fast jeder in Ihrer Situation kennt. Ihr Steuerberater winkt ab, dafür sei Ihre GmbH zu klein. Im Internet finden Sie zu jeder Frage fünf verscheidene Antworten. Und im Hinterkopf sitzt der Satz, dass so eine Umstrukturierung richtig teuer werden kann, wenn man sie falsch umsetzt. Also vertagen Sie die Entscheidung. Auf nächstes Jahr. Das ist nachvollziehbar. Der Aufbau einer Holdingstruktur ist kein Standardvorgang, den eine Kanzlei nebenbei mitlaufen lässt. Er berührt Umwandlungssteuerrecht, die Sperrfristen nach § 22 UmwStG, Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsrecht gleichzeitig. Wer das selten umsetzt, ist zu Recht vorsichtig.
Gut, dass Sie mich gefunden haben.
Was eine Holding konkret verändert:
1. Nahezu steuerfreie Ausschüttungen aus der operativen GmbH
0%
Ausschüttung Privatvermögen
0%
Ausschüttung Holding
Ihre operative GmbH versteuert ihren Gewinn mit rund 30 Prozent aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Von 100.000 Euro bleiben etwa 70.000 Euro. So weit unterscheidet sich nichts, ob mit oder ohne Holding. Der Unterschied entsteht im nächsten Schritt: bei der Frage, wohin dieses Geld fließt. Nehmen Sie den Gewinn privat, greift die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent plus SolZ. Von 70.000 Euro landen rund 51.700 Euro auf Ihrem Konto. Insgesamt bleibt gut die Hälfte des ursprünglichen Gewinns beim Finanzamt. Schüttet die operative GmbH stattdessen an Ihre Holding aus, sind diese Erträge nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei. Versteuert werden nur 5 Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Das ergibt eine Belastung von rund 1,5 Prozent. Von den 70.000 Euro kommen etwa 69.100 Euro in der Holding an. Das sind rund 17.400 Euro mehr pro 100.000 Euro Gewinn. Jedes Jahr. Dieses Kapital arbeitet weiter: für Immobilien, für Beteiligungen, für die nächste Investition. Und weil Sie den Effekt nicht einmal, sondern auf jeden nicht privat entnommenen Euro und dessen Rendite erzielen, potenziert er sich über die Jahre.
2. Schutz Ihres Vermögens vor dem operativen Geschäft
Sie haften mit Ihrer GmbH nicht privat. Das ist der Grund, warum Sie sie gegründet haben. Was dabei oft übersehen wird: Alles, was Sie in dieser GmbH stehen lassen, haftet weiterhin mit. Die Rücklagen aus zehn guten Jahren. Das Betriebsgrundstück. Die Maschinen. Das Wertpapierdepot, in das Sie die Überschüsse gelegt haben. All das steht in derselben Bilanz wie das operative Geschäft und damit im Zugriff derselben Gläubiger. Eine Holdingstruktur trennt beides voneinander. Das operative Geschäft bleibt in der Tochter-GmbH, mit dem Personal, den Verträgen, den Aufträgen und den Risiken, die dazugehören.
Die Gewinne wandern regelmäßig nach oben in die Holding. Dort sammeln sich Liquidität, Immobilien und Beteiligungen, außerhalb der Reichweite operativer Gläubiger. Im Ergebnis riskieren Sie im schlimmsten Fall den operativen Betrieb. Nicht das Vermögen, das Sie über Jahre daraus aufgebaut haben.
Privatvermögen
Eigenheim / Immobilien / Familei
Holding‒GmbH
Vermögensaufbau / Immobilien / Aktien / ETFs / Beteiligungen
Operative‒GmbH
Tagesgeschäft / Aufträge / Umsatz / Mitarbeiter / Fahrezeuge
3. Nahezu steuerfreier Unternehmensverkauf
Veräußerung Privat
28.5%
Irgendwann kommt der Punkt, an dem Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen. An einen Nachfolger, an einen Wettbewerber, an einen Investor. In diesem Moment entscheidet sich, ob die Struktur der letzten Jahre gestimmt hat.
Verkaufen Sie Ihre GmbH-Anteile als Privatperson, greift das Teileinkünfteverfahren. 60 Prozent des Gewinns unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz, was auf eine Belastung von rund 28,5 Prozent hinausläuft. Bei einem Kaufpreis von einer Million Euro bleiben Ihnen etwa 715.000 Euro.
Verkauft stattdessen Ihre Holding die Anteile, sind 95 Prozent des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Versteuert werden nur 5 Prozent als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, was rund 1,5 Prozent Gesamtbelastung ergibt. Von derselben Million bleiben etwa 985.000 Euro. In der Holding, sofort reinvestierbar.
Der Unterschied: rund 270.000 Euro.
Wichtiger Hinweis: Das gilt im Übrigen auch für Aktien und andere Kapitalgesellschaftsanteile im Betriebsvermögen der Holding.
Veräußerung über Holding
1.5%
Ihre Steuerersparnis in Zahlen
Im nachfolgenden Beispiel berechnen wir die unterschiedlichen Steuerbelastungen im Falle einer Veräußerung von Unternehmensanteilen im Privatvermögen und in der Holding-GmbH.

Holding

Verkaufspreis der Anteile1.000.000 €
- Anschaffungskosten der Anteile-25.000 €

= Veräußerungsgewinn975.000 €
- 95% (§ 8b KStG)-926.250 €

= Steuerpflichtiger Gewinn48.750 €
Körperschaftsteuer inkl. SolZ7.714 €
Gewerbesteuer6.825 €
Steuerbelastung14.539 €

Holding

Verkaufspreis der Anteile1.000.000 €
- Anschaffungskosten der Anteile-25.000 €

= Veräußerungsgewinn975.000 €
- 95% (§ 8b KStG)-926.250 €

= Steuerpflichtiger Gewinn48.750 €
Körperschaftsteuer inkl. SolZ7.714 €
Gewerbesteuer6.825 €
Steuerbelastung14.539 €
Steuerersparnis = 242.647 EUR
So bringen wir Sie in die richtige Struktur:
Eine GmbH gründen kann jeder. Die Kunst liegt darin, Ihren bestehenden Betrieb steuerneutral dorthin zu überführen, ohne stille Reserven aufzudecken, ohne Fristen zu reißen, ohne dass Sie den Betrieb dafür anhalten müssen. Genau darauf ist unsere Kanzlei spezialisiert. Wir begleiten Sie in vier Schritten:
1.
Kostenfreies Erstgespräch
Wir gehen für Sie in Vorleistung und prüfen kostenfrei, ob sich eine Umwandlung in eine GmbH für Sie lohnt.
2.
Konzept
Gemeinsam planen wir, auf welchem Wege wir Ihr Unternehmen steuerneutral in die gewünschte Struktur umwandeln.
3.
Umsetzung
In enger Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten setzen wir die Umwandlung für Sie um.
4.
Nach der Umstrukturierung
Wir betreuen Ihre Gesellschaften auch über die Umstrukturierung hinaus und stellen sicher, dass sie ihr volles Potenzial entfalten.
Über Marvin Müller
Steuerberater | Master of laws (LL.M.)
In den letzten 6 Jahren, in denen ich über 150 Unternehmen beraten habe, ist mir immer wieder dasselbe begegnet: Betriebe, die seit fünf oder zehn Jahren gut laufen, gut geführt sind und trotzdem in einer Rechtsform stecken, die sie jedes Jahr sechsstellige Beträge kostet.
Nicht weil jemand geschlafen hätte, sondern weil eine Umwandlung nach § 20 UmwStG kein Thema ist, das man nebenbei mitmacht.
Sie ist fehleranfällig, fristgebunden und im schlimmsten Fall über sieben Jahre rückwirkend angreifbar. Viele Kollegen fassen sie deshalb nicht an. Ich habe den umgekehrten Weg gewählt und die Kanzlei genau darauf ausgerichtet. Ende 2025 habe ich Müller Steuerberatung als vollständig digitale Kanzlei gegründet, um Unternehmer aus ganz Deutschland begleiten zu können. Auf YouTube und Instagram teile ich mein Wissen offen, weil ich möchte, dass Sie verstehen, was in Ihrer Struktur passiert, bevor Sie sich für sie entscheiden. Wenn wir zusammenarbeiten, sprechen Sie mit mir, nicht mit einer wechselnden Sachbearbeitung.
Informieren Sie sich auf unserem YouTube-Kanal:
Ich teile mein Fachwissen mit Ihnen auf YouTube. Informieren Sie sich zu den neusten Steuergestaltungsmöglichkeiten und Steuerstrukturen.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Ablauf, Fristen & Risiken
In diesem Video erkläre ich Ihnen, wie eine Umwandlung in eine GmbH abläuft und welche Fristen und Risiken es zu beachten gilt.
Senkung der KSt: Was Sie als Einzelunternehmer jetzt tun sollten
In diesem Video erkläre ich Ihnen, welche Schritte Sie heute schon umsetzen sollten, wenn Sie in 2-3 Jahren in eine GmbH umwandeln wollen.
Aktien über GmbH kaufen: Wie Sie die Steuervorteile richtig nutzen
In diesem Video erkläre ich Ihnen, warum es sinnvoll sein kann, Aktien über eine GmbH zu halten und wie Sie die Steuervorteile richtig nutzen.

FAQs

Mit welchen Kosten kann ich rechnen?
Ab welcher Größe lohnt sich eine Zusammenarbeit?
Beraten Sie deutschlandweit?
Wie kann ich Mandant werden?
Finden Sie gemeinsam mit uns die richtige Struktur für Ihr Unternehmen.
Klicken Sie auf den Button, wählen Sie einen Termin und beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß. Daraufhin werden wir uns bei Ihnen melden, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können und wann ein Termin für das Erstgespräch stattfinden kann.
Diese Website ist nicht Teil der Facebook-Website oder von Facebook Inc. Darüber hinaus wird diese Website in keiner Weise von Facebook unterstützt. Facebook ist eine Marke von Facebook, Inc. Wir verwenden auf dieser Website Remarketing-Pixel/Cookies von Google, um erneut mit den Besuchern unserer Website zu kommunizieren und sicherzustellen, dass wir sie in Zukunft mit relevanten Nachrichten und Informationen erreichen können. Google schaltet unsere Anzeigen auf Websites Dritter im Internet, um unsere Botschaft zu kommunizieren und die richtigen Personen zu erreichen, die in der Vergangenheit Interesse an unseren Informationen gezeigt haben.